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Moin in Moormerland

11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. W 25 für den Bereich Theodor-Heuss-Str. 10 Flurstücke 113/14, 113/12, 107/58 der Flur 13 Gemarkung Warsingsfehn

Der Rat der Gemeinde Moormerland hat in seiner Sitzung am 13.06.2024 die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. W 25 nebst örtlichen Bauvorschriften als Satzung sowie die Begründung beschlossen. Mit der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. W 25 wird die Nachverdichtungsmöglichkeit im Zentrum Warsingsfehns geschaffen, durch Anpassung der Geschosszahl auf maximal 4 Vollgeschosse für den ersichtlichen Geltungsbereich.

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Leer am 15.10.2024 tritt die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. W 25 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. W 25 wird mit der Begründung vom Tage der Ausgabe des Amtsblattes im Rathaus der Gemeinde Moormerland, Theodor-Heuss-Str. 12, 26802 Moormerland, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 8.30 bis 12.30 Uhr, donnerstags von 14.30 bis 17.00 Uhr, freitags von 8.30 – 12.30 Uhr) zu jedermanns Einsicht bereitgehalten, über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Der Geltungsbereich der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. W 25 ist aus dem Kartenausschnitt ersichtlich.

Es wird gemäß § 215 Abs. 1 BauGB darauf hingewiesen, dass

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Bauleitpläne,
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges sowie
  4. nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtliche Fehler dann unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Moormerland unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 u. 2 BauGB sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch die Satzung eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

https://www.landkreis-leer.de/Aktuelles/Amtsblatt/

Moormerland, den 15.10.2024

Gemeinde Moormerland

Der Bürgermeister

Schulz