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landschaft in Moomerland

Moin in Moormerland

Vergabeverfahren der Gemeinde Moormerland


​​​​​​Für den Neubau des Rathauses (1. Bauabschnitt) wurden folgende Gewerke bereits beauftragt:

  • Bauhauptarbeiten; Grundleitungen; Blitzschutz- und Erdungsanlagen; Aufzugsanlage; Scherenhubtisch

Für den Neubau der Feuerwehr Jheringsfehn wurden folgende Gewerke beauftragt:

  • Erd-, Kanalisations- und Pflasterarbeiten; Rohbauarbeiten; Fenster und Außentüren; Blitzschutz- und Erdungsanlage; Stahlbau, Dach und Wand; Sanitäranlagen; Elektroinstallationsarbeiten; Lufttechnische Anlagen; Rüttelboden; Trockenbauarbeiten; Sektionaltore; Schlosserarbeiten; Flachdachabdichtung und Klempnerarbeiten; Photovoltaikanlage, Zimmerarbeiten, Fliesenarbeiten, Estricharbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Tischlerarbeiten, Maler- und Tapezierarbeiten, Mobile Trennwände, Wärmeversorgungsanlagen und Bauendreinigung

Für die Erweiterung der Grundschule Warsingsfehn-West wurden folgende Gewerke beauftragt:

  • Bauhauptarbeiten; Dachdeckungsarbeiten; Metallbauarbeiten (Außenfenster/Innenelemente); Tischlerarbeiten (Innentüren/Kunststofffenster); Trockenbauarbeiten; Anstrich- und Bodenbelagsarbeiten; Erd- und Pflasterarbeiten; Blitzschutz- und Erdungsanlagen; Elektroinstallation sowie Sanitär/Heizung

Informationen über geplante Vergaben

Die Gemeinde Moormerland ist in ihrer Funktion als öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, in bestimmten Fällen Unternehmen fortlaufend über geplante Vergaben zu informieren:

Gemäß § 20 Abs. 4 (VOB/A) über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A, deren voraussichtlicher Auftragswert die Summe von 25.000 € ohne Umsatzsteuer übersteigt.


Informationen nach Zuschlagserteilung

Die Gemeinde Moormerland ist in ihrer Funktion als öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, in bestimmten Fällen Unternehmen nach Zuschlagserteilung zu informieren:

1. Bekanntmachung vergebener Aufträge/Zuschlagsbekanntmachung in EU-weiten Vergabeverfahren

2. Gem. § 20 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von mehr als 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer für die Dauer von 6 Monaten.

3. Gem. § 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VOB/A i.V.m. § 3 Abs. 3 NWertVO bei Freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von mehr als 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer für die Dauer von 6 Monaten.

4. Gem. § 30 Abs. 1 UVgO bei  Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von mehr als 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer für die Dauer von 3 Monaten.


Ansprechpartner/in

Herr M. Müller
Amtsleiter Rechtsamt

Frau I. Franken
Vergaben