Am 10.04.2025 fand die Anliegerversammlung für den Ausbau der Rorichmoorer Straße im Rathaus der Gemeinde Moormerland statt. In diesem Zuge wurden zwei möglich Ausbauvarianten präsentiert und zu den anfallenden Kosten und Beiträgen informiert. Im Folgenden haben wir noch einmal die wichtigsten Informationen zum Nachlesen für Sie zusammengefasst.
1) Welche Ausbauvarianten wurden vorgestellt und welche Merkmale haben diese Varianten?
I. Fahrradstraße
- Innerörtliche Straße gemäß Regelwerk H RSV (Hinweise Radschnellverbindungen u. -vorrangrouten – Ausgabe 2021)
- Kategorie innerörtl. Radverbindung (IR) mit nahräumiger Verbindungsfunktionsstufe (IV bis V)
- Angenommener Begegnungsfall Pkw/Lkw – Mindestbreite 5,40 m - gewählt 5,50 m
- Gemeinsame Nutzung für mehrere Verkehrsarten, Vorrang für den Radverkehr
- Verkehrsbelastung < 2.500 Kfz/24h
- Tempo 30 km/h
- Radverkehr und Fußgänger auf der Fahrbahn
II. Erschließungsstraße mit Nebenanlage
- Innerörtliche Straße gemäß Regelwerk RASt 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen – Ausgabe 2006)
- Straßenkategorie Erschließungsstraße (ES) mit nahräumiger Verbindungsfunktionsstufe (IV bis V) „Sammel- o. Wohnstraße“
- Häufigster Begegnungsfall Pkw/Pkw sowie Lkw / landwirtschftl. Fahrzeuge –Mindestbreite 4,75 m
- Seitenraumstabilisierung mit Schotterrasen
- Einseitige Nebenanlage Mindestmaß 2,00 m + 0,50 Sicherheitsraum zum Fahrbahnrand
- Tempo 50 km/h
- Fußgänger nutzen die Nebenanlage
- die Nebenanlage ist für den Radverkehr freigegeben
Es handelt sich um Planungsentwürfe. Es wird darauf hingewiesen, dass sich diese noch verändern können.
Die Pläne für die jeweiligen Ausbauvarianten können im Anhang heruntergeladen und eingesehen werden.
Sofern Anmerkungen oder Fragen zu den technischen Ausbauvarianten bestehen, wenden Sie sich gerne an:
Herr Gerdes
Telefon: 04954/801163
Mail: u.gerdes(at)moormerland.de
2) Welche Kosten fallen gemäß aktueller Kostenschätzung an?
I. Fahrradstraße
Gesamtkosten: 4.080.000,00 €
Straße: 4.037.000,00 €
Beleuchtung: 43.000,00 €
II. Erschließungsstraße mit Nebenanlage
Gesamtkosten: 3.929.500,00 €
Straße: 3.179.000,00 €
Nebenanlage: 707.500,00 €
Beleuchtung: 43.000,00 €
Es handelt sich um erste Kostenschätzungen ohne die Berücksichtigung von Fördermitteln. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Kosten noch verändern können.
3) Wie wird die Baumaßnahme finanziert?
Die folgenden Kostenaufteilungen gelten für beide Ausbauvarianten (I und II).
a. Beleuchtung und Nebenanlage
Anteil Gemeinde: 10 %
Anteil Anlieger: 90 %
Es handelt sich um eine erstmalige Herstellung nach dem Baugesetzbuch in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen.
b. Straße
Anteil Gemeinde: 75 %
Anteil Anlieger: 25 %
Es handelt sich um eine Erneuerung der Fahrbahn nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Moormerland.
c. Fördermittel
Aktuell prüft die Gemeinde Moormerland, ob für die Maßnahme Fördermittel genutzt werden können. Bisher liegen keine Förderzusagen vor.
In Frage kommen könnten Fördermöglichkeiten für die Bushaltestellen und den Bau der Fahrradstraße.
Ob die Fördersumme den Anliegern, der Gemeinde, oder beiden zu gleichen Teilen zugutekommt, ergibt sich in der Regel aus der jeweiligen Förderrichtlinie.
4) Wie errechnet sich der für die Anlieger anfallende Beitrag?
Die Ermittlung der Anliegerbeiträge richtet sich bei der Neuerrichtung der Beleuchtung und der Nebenanlage nach dem Baugesetzbuch in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen.
Die Beiträge für die Straße werden gemäß dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Moormerland errechnet. Hier ist zu beachten, dass sich die Satzung seit der letzten Anliegerversammlung 2017 geändert hat, insbesondere die Vorverteilung nach Frontmetern entfällt.
Beide Satzungen können hier eingesehen werden:
https://www.moormerland.de/rathaus/ortsrecht/bauwesen.
Konkrete Kostenbeispiele können wir leider nicht zur Verfügung stellen, da zu viele Variablen in der Berechnung zu Irritationen und fehlerhaften Annahmen führen könnten.
5) Wie gestaltet sich die Zahlung der Beiträge?
Nach Fertigstellung der Maßnahme und Eingang der letzten Rechnung bei der Gemeinde werden die konkreten Beiträge ermittelt und Bescheide an die Anlieger versendet. Die Frist zur Zahlung beträgt 1 Monat nach Bekanntgabe des Bescheides.
Falls dieses für Anlieger nicht möglich ist, kann eine Verrentung oder Stundung beantragt werden.
6) Wie geht es nun mit dem Straßenausbau weiter?
Aktuell werden die vorgestellten Planungsentwürfe auch im Hinblick auf die am 10.04.2025 gemachten Vorschläge der Anlieger überarbeitet. Daraufhin trifft der Gemeinderat die endgültige Entscheidung über den Ausbau. Im Anschluss kann mit der Ausschreibung der Maßnahme begonnen werden. Sobald neue Informationen für Sie vorliegen, werden diese auf unserer Website zur Verfügung gestellt.
Sofern Fragen zu den Kosten, oder Beiträgen bestehen, wenden Sie sich gerne an:
Frau Buß
Telefon: 04954/801161
Mail: a.buss(at)moormerland.de
Planungsentwurf Erschließungsstraße