Lärmaktionsplanung Eisenbahn-Bundesamt
Öffentlichkeitsbeteiligung durch das Eisenbahn-Bundesamt ab dem 20. November 2023
Das Eisenbahn-Bundesamt startet am 20. November 2023 die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Bis zum 02. Januar 2024 können sich alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland an der Lärmaktionsplanung (Runde 4) beteiligen. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.
In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich umfassend zum Entwurf des Lärmaktionsplanes (Runde 4) sowie zum Verfahren der Lärmaktionsplanung und der Öffentlichkeitsbeteiligung zu äußern. Der Entwurf zum Lärmaktionsplan steht ab dem 20. November 2023 allen Interessierten auf der genannten Beteiligungsplattform zur Verfügung.
Eine Beteiligung ist ohne Anmeldung oder Registrierung möglich. Lediglich eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden. Jede Person kann sich nur einmal beteiligen.
Weitere Informationen zur Teilnahme finden alle Interessierten auf www.laermaktionsplanung-schiene.de.
Im Rahmen der Lärmaktionsplanung startet das Eisenbahn-Bundesamt die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung für Bürgerinnen und Bürger. In der Zeit vom 13.03.2023 bis zum 24.04.2023 können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich zu ihren Lärmproblemen äußern. Weitere Informationen und die aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie unter folgendem Link:
https://www.laermaktionsplanung-schiene.de/portal/apps/sites/#/lap1