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Lärmaktionsplan Stufe 4

Der Rat der Gemeinde Moormerland hat in seiner Sitzung am 13.06.2024 den Lärmaktionsplan (Stufe 4) auf der Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 des europäischen Parlaments sowie des § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) beschlossen.

Der Lärmaktionsplan und die Bekanntmachung finden Sie hier:


Lärmaktionsplan Stufe 4 - Phase 2

Öffentlichkeitsbeteiligung Phase 2 gem. § 47 d Abs. 3 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG)

Auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) und deren Überführung in nationales Recht (§§ 47 a-f BImSchG) sind in Niedersachsen die Städte und Gemeinden zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet.

Die Kommunen werden in der Richtlinie dazu verpflichtet, die Lärmaktionspläne alle fünf Jahre zu überprüfen bzw. fortzuschreiben.

Der Rat der Gemeinde Moormerland hat am 20.06.2019 den Lärmaktionsplan Stufe 3 beschlossen.

Der Lärmaktionsplan der Stufe 4 muss vollständig und pünktlich bis zum 18.07.2024 erstellt und beschlossen werden.

Dazu ist jetzt die Mitwirkung der Öffentlichkeit (Öffentlichkeitsbeteiligung – Phase 2) erforderlich.

Der Entwurf der Stufe 4 des Lärmaktionsplanes wird in der Zeit vom 28.02.2024 bis einschließlich dem 28.03.2024 im Rathaus der Gemeinde Moormerland, Warsingsfehn, Theodor-Heuss-Straße 12, 26802 Moormerland, während der Dienststunden (montags – mittwochs und freitags von 8.30 - 12.30 Uhr und donnerstags von 14.30 - 17.00 Uhr) zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen sind im oben genannten Zeitraum ebenfalls auf dieser Seite zu finden.

Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit Stellungnahmen zu dem Entwurf einzureichen.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Einreichung von Hinweisen und Anregungen der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Information der Privatperson gegenüber erforderlich sind.


Lärmaktionsplan Stufe 4 - Phase 1

Öffentlichkeitsbeteiligung Phase 1 gem. § 47 d Abs. 3 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG)

Auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) und deren Überführung in nationales Recht (§§ 47 a-f BImSchG) sind in Niedersachsen die Städte und Gemeinden zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet.

Die Kommunen werden in der Richtlinie dazu verpflichtet, die Lärmaktionspläne alle fünf Jahre zu überprüfen bzw. fortzuschreiben.

Der Rat der Gemeinde Moormerland hat am 20.06.2019 den Lärmaktionsplan Stufe 3 beschlossen.

Der Lärmaktionsplan der Stufe 4 muss vollständig und pünktlich bis zum 18.07.2024 erstellt und beschlossen werden.

Dazu ist jetzt die frühzeitige Mitwirkung der Öffentlichkeit (Öffentlichkeitsbeteiligung – Phase 1) erforderlich.

Die Ergebnisse der Lärmkartierung der Stufe 4 werden in der Zeit vom 01.11.2023 bis einschließlich dem 15.11.2023 im Rathaus der Gemeinde Moormerland, Warsingsfehn, Theodor-Heuss-Straße 12, 26802 Moormerland, während der Dienststunden (montags – mittwochs und freitags von 8.30 - 12.30 Uhr und donnerstags von 14.30 - 17.00 Uhr) zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen sind im oben genannten Zeitraum ebenfalls auf dieser Seite zu finden.

Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit Hinweise und Anregungen zu den Ergebnissen der Lärmkartierung einzureichen.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Einreichung von Hinweisen und Anregungen der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Information der Privatperson gegenüber erforderlich sind.


Kontakt

Herr H. Müller
Planung