Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Moormerland hat in seiner Sitzung am 04.09.2024 dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. V 29 nebst Begründung und Umweltbericht in Verbindung mit dem Entwurf der 44. Flächennutzungsplanänderung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) mit Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB beschlossen. Mit dem Bauleitplanverfahren soll die planungsrechtliche Grundlage zum Bau einer Feuerwehr geschaffen werden.
Umweltbezogene Informationen
Gem. § 3 (2) Satz 1 und 2 BauGB wird außerdem bekannt gegeben, dass umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen zu den folgenden Themen vorliegen und ebenfalls mit ausgelegt werden:
1. zum Schutzgut Mensch
- Schalltechnische Imissionsprognose
- Kampfmittelbelastung (kein Handlungsbedarf im Geltungsbereich)
2. zum Schutzgut Pflanzen
- Biotoptypenkartierung
- Auswirkungen auf die natürliche Vegetation
- Eingriffsbilanzierung
- Externe Kompensationsfläche mit Planungsziel Extensivierung von Grünland gemäß Gutachten
3. zum Schutzgut Tiere
- Auswirkungen auf die an die betroffenen Lebensräum angepassten Tierarten (mit Schwerpunkt Brutvögel und Fledermäuse)
- Vermeidungsmaßnahmen zum Artenschutz
4. zum Schutzgut biologische Vielfalt
- Ergebnisse der Datenabfrage des „Umweltkartenservers“ des NLWKN
- Auswirkungen auf die Artenvielfalt und das Ökosystem
- Auswirkungen auf Erhaltungsziele und Schutzzweck von Natura 2000-Gebieten
5. zum Schutzgut Fläche und Boden
- Informationen zum Flächenverbrauch sowie zur Versiegelung
- Ergebnisse der Datenabfrage des NIBIS®-Kartenservers des Landesamtes für Boden, Energie und Geologie (LBEG)
- Geotechnischer Bericht (Baugrundgutachten)
- Bodenfunktionsbewertung
- Auswirkungen auf die an die betroffenen Lebensräume angepassten Tierarten (mit Schwerpunkt Brutvögel und Fledermäuse)
6. zum Schutzgut Wasser
- Ergebnisse der Datenabfrage des NIBIS®-Kartenservers des LBEG und des „Umweltkartenservers“ des NLWKN
- Erläuterungsbericht für eine wasserrechtlichen Erlaubnis und Plangenehmigung nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt, auf den Oberflächenwasserabfluss und angrenzende Gewässer
- Entwässerungskonzept
7. zum Schutzgut Klima und Luft
- Auswirkungen im Hinblick auf Luftverunreinigung bzw. Luftveränderung
8. zum Schutzgut Landschaft
- Auswirkungen auf das Landschaftsbild
9. zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
- keine Betroffenheit
10. zum Schutzgut Wechselwirkung und Wirkungsgefüge
- Informationen zu funktionalen Wechselwirkungen
Gemäß § 3 (2) BauGB liegen die Entwürfe zur 44. Flächennutzungsplanänderung und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. V 29 mit Begründung und Umweltbericht sowie die weiteren umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen in der Zeit vom 02.01.2025 bis 03.02.2025 (jeweils einschließlich) im Rathaus der Gemeinde Moormerland, Warsingsfehn, Dezernat IV – Planungsamt, Theodor-Heuss-Straße 12, 26802 Moormerland, während der Dienststunden (montags – mittwochs von 8.30 – 12.30 Uhr, donnerstags von 14.30 – 17.00 Uhr, freitags von 8.30 – 12.30 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die in den Planungsunterlagen genannten DIN-Vorschriften, sind im Planungsamt der Gemeinde Moormerland einsehbar. Die Planunterlagen können zudem gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 BauGB im Internet unter www.moormerland.de/bauen-wohnen/bauleitplanung und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de sowie über die Veröffentlichung (Auslegung) eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können alle Interessierten (auch Kinder und Jugendliche) die Planunterlagen einsehen und Stellungnahmen abgeben, diese sollen möglichst elektronisch, per E-Mail an Bauleitplanung(at)moormerland.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (postalisch, zur Niederschrift) abgegeben werden. Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftenlisten, vervielfältigte Texte, etc.) wird um die Benennung desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt.
Nach Ablauf dieser Frist abgegebene Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Im Hinblick auf das Datenschutzgesetz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind. Alle dazu eingehenden Stellungnahmen werden in der Regel in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Person ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten, E-Mailadresse und Angaben zu Grundstücken nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO“, das mit ausliegt.
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Moormerland, den 20.12.2024
Der Bürgermeister
Schulz