Zum 01.01.2025 wurden die Grundsteuermessbeträge neu berechnet. Dieser Berechnung liegen die von den Eigentümern abgegebenen Grundsteuerklärungen zugrunde. Im Groben setzt sich der Messbetrag aus den erklärten Wohn- und Nutzflächen zusammen und berücksichtigt auch die Lage des Objektes, beziehungsweise des Grundstückes, insbesondere auch in Bezug auf die Nutzbarkeit der örtlichen Infrastruktur.
Sollten die Messbeträge nach objektiver Betrachtung Unrichtigkeiten aufweisen, kann der Messbetrag im Rahmen eines Antrages auf Fehler beseitigende Wertfortschreibung berichtigt werden. Dieser ist an das örtlich zuständige Finanzamt zu richten.
Für Objekte in Moormerland ist das Finanzamt Leer, Edzardstraße 12/16, 26789 Leer
(Tel: 0491/9870-770) Poststelle@fa-ler.niedersachsen.de zuständig.
Von daher werden Sie gebeten Ihr Anliegen auf eine Korrektur des Grundsteuermessbetrages an das Finanzamt Leer heranzutragen. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Moormerland auf die Bemessungsgrundlage der Grundsteuerhöhe aus rechtlicher Sicht keinen Einfluss hat, da sie auf kommunaler Ebene nur auf Weisung des Finanzamtes handelt und an dessen Berechnungen gebunden ist.
Zur weiteren Erläuterung beachten Sie bitte auch die Hinweise des Finanzamtes. Diese finden Sie hier.