Die Gemeinden Moormerland und Ihlow beschließen nach dem § 5 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) in der Fassung vom 21.12.2011 (Nds.GVBl., S. 493), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 08.02.2024 (Nds.GVBl., 2024 Nr. 9) eine Zweckvereinbarung.
Die Zweckvereinbarung finden Sie hier.