Der Rat der Gemeinde Moormerland hat in seiner Sitzung am 13.06.2024 den Lärmaktionsplan (Stufe 4) auf der Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 des europäischen Parlaments sowie des § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) beschlossen.
Der Lärmaktionsplan und die Bekanntmachung können HIER oder im Rathaus der Gemeinde Moormerland, Warsingsfehn, Theodor-Heuss-Straße 12, 26802 Moormerland während der Dienststunden (montags - mittwochs von 8.30 - 12.30 Uhr, donnerstags von 14.30 - 17.00 Uhr, freitags von 8.30 - 12.30 Uhr) eingesehen werden.
Moormerland, den 28.06.2024
Der Bürgermeister
Schulz