Der Rat der Gemeinde Moormerland hat in seiner Sitzung am 19.12.2024 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. V 28 als Satzung sowie die Begründung beschlossen. Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. V 28 sind Festsetzungen zu First- und Traufhöhen sowie Wohneinheiten erfolgt zur Erhaltung des Ortsbildcharakters, sowie Anpassungen im Bereich der Kompensationsflächen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Leer am 31.01.2025 tritt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. V 28 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. V 28 wird mit der Begründung vom Tage der Ausgabe des Amtsblattes im Rathaus der Gemeinde Moormerland, Theodor-Heuss-Str. 12, 26802 Moormerland, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 8.30 bis 12.30 Uhr, donnerstags von 14.30 bis 17.00 Uhr, freitags von 8.30 – 12.30 Uhr) zu jedermanns Einsicht bereitgehalten, über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. V 28 ist aus dem Kartenausschnitt ersichtlich.
Es wird gemäß § 215 Abs. 1 BauGB darauf hingewiesen, dass
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Bauleitpläne,
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges sowie
- nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtliche Fehler dann unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Moormerland unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 u. 2 BauGB sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch die Satzung eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
https://www.landkreis-leer.de/Aktuelles/Amtsblatt/
Moormerland, den 31.01.2025
Gemeinde Moormerland
Der Bürgermeister
Schulz