Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird bekannt gemacht, dass der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Moormerland am 22.09.2021 die Aufstellung der 2. Änderung für einen Bereich des Bebauungsplanes Nr. V 31 beschlossen hat. Es findet das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) Anwendung. Im Verfahren wird gemäß § 13a Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 6a Absatz 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB (Überwachung / Monitoring) ist nicht anzuwenden. Gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 und § 4 Absatz 1 BauGB abgesehen. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 20.11.2024 wurde dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. V 31 nebst Begründung zugestimmt und die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Mit dem Bauleitplanverfahren soll die Erschließung noch unbebauter Grundstücke ermöglicht werden und Festsetzungen zu Wohneinheiten sowie Trauf- und Firsthöhen erfolgen.
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. V 31 nebst Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 05.02.2025 bis 10.03.2025 (jeweils einschließlich) im Rathaus der Gemeinde Moormerland, Warsingsfehn, Dezernat IV – Planungsamt, Theodor-Heuss-Straße 12, 26802 Moormerland, während der Dienststunden (montags – mittwochs von 8.30 – 12.30 Uhr, donnerstags von 14.30 – 17.00 Uhr, freitags von 8.30 – 12.30 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die in den Planungsunterlagen genannten DIN-Vorschriften, sind im Planungsamt der Gemeinde Moormerland einsehbar. Die Planunterlagen können zudem gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 BauGB im Internet unter www.moormerland.de/bauen-wohnen/bauleitplanung und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de sowie über die Veröffentlichung (Auslegung) eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können alle Interessierten (auch Kinder und Jugendliche) die Planunterlagen einsehen und Stellungnahmen abgeben, diese sollen möglichst elektronisch, per E-Mail an Bauleitplanung(at)moormerland.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (postalisch, zur Niederschrift) abgegeben werden. Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftenlisten, vervielfältigte Texte, etc.) wird um die Benennung desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt.
Nach Ablauf dieser Frist abgegebene Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Im Hinblick auf das Datenschutzgesetz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind. Alle dazu eingehenden Stellungnahmen werden in der Regel in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Person ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten, E-Mailadresse und Angaben zu Grundstücken nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO“, das mit ausliegt.
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Moormerland, den 30.01.2025
Der Bürgermeister
Schulz