Bekanntmachung der Gemeinde Moormerland zur Bauleitplanung
a) 42. Flächennutzungsplanänderung
b) Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. J 12 für ein Gebiet an der Westerwieke im Bereich der Einmündung der Sebastian-Eberhard-Straße bis zum Grundstück Westerwieke Nr. 100 angrenzend an den Bebauungsplan J9 in der Fassung der 1. Änderung, mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. J 4 und J 4 i. d. F. der 1. Änderung im Bereich der überlagerten Flurstücke.
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Moormerland hat in seiner Sitzung am 29.01.2025 den Entwürfen der 42. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. J 12 nebst Begründung, Umweltbericht, Entwässerungskonzept und Lärmgutachten zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) mit Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB beschlossen. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ist am 12.06.2024 erfolgt. Mit den Bauleitplanverfahren soll die planungsrechtliche Grundlage zum Bau einer Feuerwehr und eines Neubaugebietes geschaffen werden. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. J 12 ist die Festsetzung von örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 (3) Niedersächsische Bauordnung (NBauO) vorgesehen. Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB sowie § 4 (1) BauGB fand in der Zeit vom 20.06.2024 bis einschließlich 22.07.2024 statt, die eingegangen Stellungnahmen sind in einer Abwägungstabelle ersichtlich.
Angaben zu verfügbaren umweltbezogenen Informationen
Gem. § 3 (2) Satz 1 und 4 BauGB wird außerdem bekannt gegeben, dass umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen zu den folgenden Themen vorliegen und ebenfalls mit ausgelegt werden:
1. zum Schutzgut Mensch
- Lärmschutzgutachten
- Betrachtung zum Themenbereich Verkehrslärms
- Zeitzeugenbefragung
- Kampfmittelbelastung (kein Handlungsbedarf im Geltungsbereich)
2. zum Schutzgut Pflanzen
- Ergebnisse der Datenabfrage des „Umweltkartenservers“ des Niedersächsischen Landesamtes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
- Biotoptypenkartierung
- Auswirkungen auf die natürliche Vegetation
- Eingriffsbilanzierung
- Kompensation (Extensivierung von Grünland)
3. zum Schutzgut Tiere
- Auswirkungen auf die an die betroffenen Lebensräum angepassten Tierarten (mit Schwerpunkt Brutvögel und Fledermäuse)
- Vermeidungsmaßnahmen zum Artenschutz
4. zum Schutzgut biologische Vielfalt
- Ergebnisse der Datenabfrage des „Umweltkartenservers“ des NLWKN
- Auswirkungen auf die Artenvielfalt und das Ökosystem
- Auswirkungen auf Erhaltungsziele und Schutzzweck von Natura 2000-Gebieten
5. zum Schutzgut Fläche und Boden
- Informationen zum Flächenverbrauch sowie zur Versiegelung
- Ergebnisse der Datenabfrage des NIBIS®-Kartenservers des Landesamtes für Boden, Energie und Geologie (LBEG)
- Geotechnischer Bericht (Baugrundgutachten)
- Bodenfunktionsbewertung
- Zeitzeugenbefragung
- Auswirkungen auf die an die betroffenen Lebensräum angepassten Tierarten (mit Schwerpunkt Brutvögel und Fledermäuse)
6. zum Schutzgut Wasser
- Ergebnisse der Datenabfrage des NIBIS®-Kartenservers des LBEG und des „Umweltkartenservers“ des NLWKN
- Geotechnischer Bericht (Baugrundgutachten)
- Erläuterungsbericht für eine wasserrechtlichen Erlaubnis und Plangenehmigung nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt, auf den Oberflächenwasserabfluss und angrenzende Gewässer
- Eingriffsbilanzierung / Kompensation zum Entwässerungskonzept
7. zum Schutzgut Klima und Luft
- Auswirkungen im Hinblick auf Luftverunreinigung bzw. Luftveränderung
8. zum Schutzgut Landschaft
- Auswirkungen auf das Landschaftsbild
- Minimierungsmaßnahme (Hochstammpflanzungen)
9. zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
- Denkmalschutz / Lage nordwestlichen angrenzend an eine historische Kulturlandschaft (HK08)
- Bodenfunktionsbewertung (Archivfunktion des Bodens)
10. zum Schutzgut Wechselwirkung und Wirkungsgefüge
- Informationen zu funktionalen Wechselwirkungen
Die Kompensationsmaßnahmen werden auf einer externen Fläche umgesetzt, die Fläche ist im Kartenausschnitt ersichtlich.
Das Regenrückhaltebecken befindet sich angrenzend an den Geltungsbereich auf einer externen Fläche wie im Kartenausschnitt ersichtlich.
Gemäß § 3 (2) BauGB liegen die Entwürfe zur 42. Flächennutzungsplanänderung und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. J 12 nebst Begründung, Entwässerungskonzept, Lärmgutachten, Kampfmittelauswertung, geotechnischem Bericht und Umweltbericht sowie die weiteren umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen in der Zeit vom 14.02.2025 bis 18.03.2025 (jeweils einschließlich) im Rathaus der Gemeinde Moormerland, Warsingsfehn, Dezernat IV – Planungsamt, Theodor-Heuss-Straße 12, 26802 Moormerland, während der Dienststunden (montags – mittwochs von 8.30 – 12.30 Uhr, donnerstags von 14.30 – 17.00 Uhr, freitags von 8.30 – 12.30 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die in den Planungsunterlagen genannten DIN-Vorschriften, sind im Planungsamt der Gemeinde Moormerland einsehbar. Die Planunterlagen können zudem gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 BauGB im Internet unter www.moormerland.de/bauen-wohnen/bauleitplanung und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de sowie über die Veröffentlichung (Auslegung im Rathaus) eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können alle Interessierten (auch Kinder und Jugendliche) die Planunterlagen einsehen und Stellungnahmen abgeben, diese sollen möglichst elektronisch, per E-Mail an Bauleitplanung(at)moormerland.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (z.B. postalisch, zur Niederschrift) im Planungsamt der Gemeinde Moormerland abgegeben werden. Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftenlisten, vervielfältigte Texte, etc.) wird um die Benennung desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt. Nach Ablauf dieser Frist abgegebene Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Im Rahmen der 42. Flächennutzungsplanänderung wird gemäß § 3 (3) BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des UmwRG gemäß § 7 (3) S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Im Hinblick auf das Datenschutzgesetz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind. Alle dazu eingehenden Stellungnahmen werden in der Regel in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Person ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten, E-Mailadresse und Angaben zu Grundstücken nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO“, welches mit ausliegt.
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Moormerland, den 07.02.2025
Der Bürgermeister
Schulz